Vollzeitäquivalent berechnen (VZÄ-Rechner)

Tragen Sie Personen oder Stellen mit ihren Stunden ein und sehen Sie das Team in Vollzeitäquivalenten, rechnen Sie aus, wie viele Köpfe ein Ziel-VZÄ braucht, oder zählen Sie die Stunden eines Arbeitsjahres. Die Vollzeit-Woche stellen Sie selbst ein.

Vollzeit-Woche

Die Wochenarbeitszeit laut Arbeits- oder Tarifvertrag, die als 1,0 VZÄ zählt.

  1. VZÄ 1
  2. VZÄ 0,5
  3. VZÄ 0,75

VZÄ gesamt

2,25

3 Köpfe, 2,25 VZÄ

Stunden gesamt

90 Std.

1,0 VZÄ = 40 Stunden pro Woche

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Was ein Vollzeitäquivalent ist

Das Vollzeitäquivalent (VZÄ, englisch FTE) misst Arbeit in Vollzeitstellen statt in Köpfen. 1,0 VZÄ ist eine Person mit voller Wochenarbeitszeit, eine Halbtagskraft ist 0,5 VZÄ. Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden und zwei Teilzeitkräfte mit 20 und 30 Stunden sind drei Köpfe, aber 2,25 VZÄ bei einer 40-Stunden-Woche.

Stellenpläne, Budgets und Angebote von Personaldienstleistern rechnen in VZÄ, weil Stunden die Kosten und die Besetzung bestimmen, nicht die Zahl der Köpfe.

So rechnen Sie das VZÄ

VZÄ = gearbeitete Stunden ÷ Vollzeitstunden im selben Zeitraum. Bei 40 Stunden Vollzeit sind 30 Stunden 30 ÷ 40 = 0,75 VZÄ. Die Summe aller Personen ist das VZÄ des Teams.

Vergleichen Sie immer gleiche Zeiträume. Für Monatsstunden gilt als Vollzeit 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden; 130 Stunden im Monat sind dann 0,75 VZÄ. Der Rechner stellt die Vollzeit für Woche, zwei Wochen, Monat oder Jahr selbst um.

Welche Wochenstunden als Vollzeit gelten, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Überstunden zählen standardmäßig über 1,0 hinaus; soll niemand mehr als eine Vollzeitstelle zählen, setzen Sie das Häkchen bei „höchstens 1,0 VZÄ“.

Jahresstunden, Urlaub und Feiertage

40 Stunden mal 52 Wochen sind 2.080 Sollstunden im Jahr. Urlaub und Feiertage an Arbeitstagen werden bezahlt, aber nicht gearbeitet: 30 Urlaubstage und 10 Feiertage zu je 8 Stunden sind 320 Stunden, es bleiben 1.760 gearbeitete Stunden.

Für die Personalplanung zählen die gearbeiteten Stunden: Eine Stelle, die das ganze Jahr besetzt sein muss, braucht nach Urlaub und Feiertagen mehr als eine Person.

Zur Einordnung: Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten; bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn der Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt.

VZÄ oder Köpfe

Köpfe sind die Zahl der Beschäftigten, VZÄ die Arbeitszeit, für die sie eingeplant sind. Ein Vertriebsteam mit zwölf Personen, davon vier Teilzeit mit 20 Stunden, sind zwölf Köpfe und zehn VZÄ. Berichten Sie beides: Köpfe für Einarbeitung, Laptops und Lizenzen, VZÄ für Kosten und Kapazität.

Die Ergebnisse sind Planungszahlen. Vollzeit, Überstunden und Ansprüche regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz; diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quelle (geprüft am 07.10.2026):

Weiterlesen im Blog: Vertrieb beim Personaldienstleister, Onboarding im Vertrieb.

Die VZÄ-Zahl ist der leichte Teil. Entschieden wird im Planungsgespräch.

Welche Stellen, wie viele Stunden, ab wann: Das wird im Planungsmeeting oder im Gespräch mit dem Kunden vereinbart. Nehmen Sie das Gespräch mit ParrotNotes auf und erhalten Sie Zusammenfassung und Aufgaben, damit Ihr Stellenplan zu dem passt, was vereinbart wurde. Kostenlos für 100 Minuten Aufnahme im Monat.

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