Angebot erstellen: kostenlose Vorlage mit MwSt.
Tragen Sie Ihre Firmendaten, den Kunden und die Positionen ein. Nettosumme, Mehrwertsteuer je Steuersatz und Gesamtbetrag rechnen sich selbst, die Vorschau folgt beim Tippen, und am Ende drucken Sie das Angebot oder speichern es als PDF für die E-Mail.
Was in ein Angebot gehört
Absender und Empfänger
Ihr Firmenname mit Anschrift, E-Mail und Telefon, auf Wunsch USt-IdNr. oder Steuernummer, dazu Ansprechpartner, Firma und Anschrift des Kunden. Mit Logo sieht es aus wie Ihr übriger Schriftverkehr.
Angebotsnummer und zwei Daten
Eine Angebotsnummer, auf die sich die Bestellung beziehen kann, das Angebotsdatum und „gültig bis“. Der Generator schlägt eine Nummer wie AN-20260930-01 vor und setzt die Frist auf 30 Tage.
Positionen
Bezeichnung, Menge, Einheit (Stk., m, Std., pauschal) und Einzelpreis netto, bei Bedarf mit Positionsrabatt. Artikelnummer, Maße und Ausführung in der Bezeichnung ersparen später Rückfragen.
Netto, MwSt., Brutto
Die Summe netto, ein Gesamtrabatt, die Mehrwertsteuer getrennt nach 19 % und 7 % und der Gesamtbetrag brutto, auf den Cent gerechnet. Versand tragen Sie als eigene Position ein.
Bedingungen
Zahlungsziel, Lieferzeit ab Auftragsbestätigung, was nicht enthalten ist (Montage, Fracht, Entsorgung) und bis wann Sie sich an die Preise halten.
Annahme
Eine Zeile für Ort, Datum und Unterschrift des Kunden oder ein Satz, wie er annimmt: per Antwort auf die E-Mail oder mit einer Bestellung unter Angabe der Angebotsnummer.
Wie verbindlich ist ein Angebot?
Rechtlich ist Ihr Angebot ein Antrag auf einen Vertrag, und an diesen Antrag sind Sie gebunden, es sei denn, Sie haben die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde rechtzeitig an, ist der Vertrag zu Ihren Preisen und Bedingungen zustande gekommen.
Die Frist bestimmen Sie selbst: Steht „gültig bis“ im Angebot, kann der Kunde nur bis zu diesem Tag annehmen (§ 148 BGB). Fehlt eine Frist, gilt ein schriftlich verschicktes Angebot nur so lange, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB).
Wer sich nicht binden will, muss die Bindung ausdrücklich ausschließen, etwa mit „freibleibend“ oder „unverbindlich“ in den Bedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; bei großen Aufträgen lassen Sie Ihre Bedingungen prüfen.
Angebot, Kostenvoranschlag, Auftragsbestätigung, Rechnung
- Angebot
- Fester Preis für einen beschriebenen Umfang, gültig bis zu einem Datum. Geht vor dem Auftrag an den Kunden.
- Kostenvoranschlag
- Eine Schätzung der Kosten, meist für Reparaturen und Handwerksleistungen. Wird eine wesentliche Überschreitung absehbar, muss der Kunde sofort informiert werden (§ 649 BGB).
- Auftragsbestätigung
- Bestätigt nach der Bestellung, was zu welchem Preis und Termin geliefert wird.
- Rechnung
- Fordert die Zahlung nach der Leistung an. Für sie schreibt § 14 Abs. 4 UStG Pflichtangaben vor, etwa Steuernummer, Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt.
So wird Ihr Angebot eher angenommen
Die Bindefrist bewusst wählen
30 Tage sind üblich. Schwanken Ihre Einkaufspreise, etwa bei Metall, Holz oder Energie, nehmen Sie 14 Tage und schreiben in die Bedingungen, dass danach neu kalkuliert wird.
Die Anfrage des Kunden spiegeln
Verwenden Sie seine Begriffe und seine Reihenfolge. Ein Einkäufer, der drei Angebote vergleicht, legt sie nebeneinander; wer Position für Position zuordnen kann, prüft Ihres zuerst.
Ausschlüsse ausdrücklich nennen
Anfahrt, Gerüst, Entsorgung, Inbetriebnahme: Was nicht im Preis steckt, gehört als Satz in die Bedingungen. Das kostet eine Zeile und erspart die Diskussion bei der Rechnung.
Nach drei bis fünf Werktagen nachfassen
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, fragen Sie, was noch offen ist, und bieten Sie ein kurzes Gespräch an. Viele Angebote werden im Nachfassen entschieden, nicht beim Versand.
Weiterlesen im Blog: Angebot nachfassen: E-Mail-Vorlagen, RFQ und RFP: der Unterschied, Außendienst im Großhandel.
Quellen (geprüft am 30.09.2026)
- § 145 BGB: Bindung an den Antrag
- § 147 BGB: Annahmefrist
- § 148 BGB: Bestimmung einer Annahmefrist
- § 632 BGB: Vergütung (Kostenanschlag, Abs. 3)
- § 645 BGB: Verantwortlichkeit des Bestellers
- § 649 BGB: Kostenanschlag
- § 12 UStG: Steuersätze (19 % und 7 %)
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen
- § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 2 PAngV: Begriffsbestimmungen (Gesamtpreis)
- § 3 PAngV: Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
Das Angebot ist das Papier. Gewonnen wird es im Gespräch.
Was der Einkäufer im Termin gesagt hat, entscheidet über den Auftrag. ParrotNotes nimmt das Gespräch auf (mit Einverständnis) und hält Anforderungen, Einwände und nächste Schritte fest, damit Ihr Angebot genau darauf antwortet. Kostenlos für 100 Minuten Aufnahme im Monat.
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- MargenrechnerMarge, Aufschlag und Verkaufspreis aus den Kosten berechnen und prüfen, was ein Rabatt von der Marge übrig lässt.Tool öffnen
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